Analyse zum NPD-Urteil
Am 17. Januar 2017 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkündet: Er wies den Antrag des Bundesrats auf Verbot der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Unterorganisationen als „unbegründet“ zurück. Hier finden Sie eine Analyse.
Rainer Zunder vom Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund und Lünen, hat das Urteil für einen Vortrag vor dem Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus am 14. März im DGB-Haus am Ostwall eingeordnet.
Da der Vortrag nicht öffentlich war, möchte Ihnen der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus die Chance geben, die Analyse trotzdem zu lesen. Das Manuskript von Rainer Zunder steht Ihnen hier zum Download bereit.