Am 17. Januar 2017 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkündet: Er wies den Antrag des Bundesrats auf Verbot der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Unterorganisationen als „unbegründet“ zurück. Hier finden Sie eine Analyse. Rainer Zunder vom Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund und Lünen, hat…

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